Hygienekonzept im Detail

Aktualisierung (17.10.2020)

Infolge der geänderten Verordnung wegen der steigenden Infektionszahlen im Landkreis Esslingen, gültig ab 9.10.2020, gilt nun auch bei uns auf dem Sportgelände das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im öffentlichen Raum auf dem Gebiet des Landkreises Esslingen seit dem 09.10.20 verpflichtend.

Das bedeutet konkret:
Betreten des Sportplatzes nur noch mit Maske, betrifft Spieler wie Trainer und Eltern / Zuschauer.

Der Spiel- und Trainingsbetrieb findet weiterhin ohne Maske statt, allerdings betrifft dies nur die Spieler, die am Spiel / Training teilnehmen.

Trainer, Betreuer, Ersatzspieler und Zuschauer müssen die Maske die gesamte Zeit tragen.

Alle anderen Hygienevorschriften, auch die Abstandsregeln etc. bleiben dieselben, z.b. für die Umkleiden und Duschen, an unserem Hygienekonzept ändert sich nichts, außer dass jetzt das Tragen des Mundschutzes verpflichtend ist.

Benutzungsregeln Sportgelände Wörth

Verhaltensregeln des WFVs